Heben leicht gemacht – Krane im Arbeitseinsatz
Krane sind hoch spezialisierte Arbeitsmittel, die dazu dienen, Lasten mithilfe eines Tragmittels zu heben und diese zusätzlich mindestens in eine Richtung zu bewegen. Ihr Hauptanwendungsbereich liegt im effizienten Be- und Entladen, beispielsweise von Ladeflächen eines Trägerfahrzeugs, sowie im zügigen Transport von Lasten innerhalb eines Arbeitsbereichs.
Im Gegensatz zu stationären oder aufwendig zu montierenden Kranarten – wie etwa dem Turmdrehkran – kann ein LKW-Ladekran in der Regel schnell aufgebaut und unmittelbar zur Lastenbewegung eingesetzt werden. Dadurch eignet er sich besonders für flexible Einsätze auf Baustellen oder bei Transportaufgaben.
Vorteile und Einsatzmöglichkeiten
Der Einsatz eines LKW-Ladekrans reduziert die körperliche Belastung des LKW-Fahrers erheblich, da das manuelle Be- und Entladen entfällt.
Ähnliches gilt für fest installierte Hallen- oder Deckenkrane, mit dem Unterschied, dass diese dauerhaft betriebsbereit sind und nicht erst aufgebaut werden müssen.
Die Bedienung eines Krans kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
- über einen Bedienstand auf oder an der Kransäule
- mittels Funkfernsteuerung, die dem Bediener ein ortsunabhängiges Steuern ermöglicht
Steuerungsarten, Hubkräfte und Auslegerlängen unterscheiden sich je nach Hersteller und Krantyp. Die Hubkraft von LKW-Ladekranen wird üblicherweise in Metertonnen (Mt) angegeben.
Anbau- und Lastaufnahmemittel für Krane
Abhängig vom Einsatzzweck können Krane mit unterschiedlichen Anbaugeräten ausgerüstet werden, darunter:
- Personenkorb
- Greifer
- Winde mit Hubseil und Hakenflasche
- Lasthaken
- Schwerlast-Hydro-Ladegeschirr
(z. B. für Abschlepp- und Bergungsarbeiten)
Die Wahl des richtigen Anbaugeräts hat direkten Einfluss auf die Sicherheit und Stabilität des gesamten Hebevorgangs.
Verantwortung und Anforderungen an Kranführer
Krane sind komplexe technische Systeme, deren sichere Nutzung eine umsichtige und sachgerechte Bedienung erfordert. Für den sicheren Betrieb ist nicht nur die technische Ausführung des Krans entscheidend, sondern insbesondere die Qualifikation und Aufmerksamkeit des Bedienpersonals.
Aus diesem Grund darf das Führen von Kranen ausschließlich entsprechend ausgebildeten und beauftragten Personen übertragen werden.
Qualifikation des Bedienpersonals
Durch unterschiedliche Rüstzustände, Anbaugeräte und Einsatzbedingungen kann sich das Gefährdungspotenzial erheblich erhöhen. Die erforderlichen Voraussetzungen an das Bedienpersonal sind im DGUV-Grundsatz 309-003 festgelegt.
Rechtliche Grundlagen – Wer darf einen Kran bedienen?
Die Ausbildung und der Einsatz von Kranführern unterliegen folgenden Gesetzen, Vorschriften und Grundsätzen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Grundsatz 309-003
Diese Regelwerke dienen dem Schutz des Bedienpersonals, der übrigen Beschäftigten sowie unbeteiligter Personen. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
Zur nachhaltigen Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von Kranen sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Risikobewertung
Erkennen und Bewerten möglicher Gefährdungen - Schulungen und Sensibilisierung
Regelmäßige Unterweisungen zu Risiken und Schutzmaßnahmen - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bereitstellung und konsequente Nutzung - Notfallplanung
Festlegung klarer Abläufe für den Ernstfall - Regelmäßige Inspektionen
Kontrolle von Kranen, Anbaugeräten und Arbeitsabläufen - Förderung der Kommunikation
Offener Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften - Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Konsequente Umsetzung aller relevanten Vorschriften
Diese Maßnahmen müssen nicht nur dokumentiert, sondern aktiv umgesetzt und regelmäßig überprüft werden, um eine dauerhaft sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Voraussetzungen für Kranführer (DGUV Grundsatz 309-003)
Personen, die Krane bedienen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: 18 Jahre
(Jugendliche unter 18 Jahren nur im Rahmen der Berufsausbildung, unter fachlicher Aufsicht und zeitlich begrenzt) - Gutes Seh- und Hörvermögen
- Körperliche und geistige Eignung
Die körperliche Eignung sollte durch einen Betriebsmediziner festgestellt werden. Es ist sinnvoll, das Bedienpersonal arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen:
Diese Untersuchungen tragen maßgeblich zur Betriebssicherheit bei.