Heben leicht gemacht…

Krane sind hochspezialisierte Arbeitsgeräte, die dazu dienen, Lasten mithilfe eines Tragmittels zu heben und zusätzlich mindestens in eine Richtung zu bewegen. Hauptanwendungsbereich von Krane ist das effiziente Be- und Entladen, z.B von Ladefläche des Trägerfahrzeuges oder um Lasten  zügig von einem Standort zum anderen zu transportieren. Im gegensatz von Turmdrehkranen kann z.B. der integrierte Ladekran eines LKW rasch aufgebaut werden, um seine Funktion als Kran zur Lastenbewegung zu erfüllen.

Die Verwendung eines LKW- Ladekran erleichtert erheblich die Arbeitsbelastung des LKW- Fahrers, da dieser sich nicht übermäßig körperlich anstrengen muss, um Waren auf- oder abzuladen. Das gleiche gilt für festmontierte Hallendeckenkrane, der Unterschied ist, dass diese nicht erst aufgebaut oder montiert werden müssen. Die Bedienung des Kran kann auf verschiedene Weisen erfolgen, sei es von einem Bedienstand auf oder an der Kransäule oder durch die Verwendung einer Funkfernbedienung, was dem Bediener ein Steuern und Bedienen unabhängig vom Standort des Kran ermöglicht. Die Steuer- und Bedienmöglichkeiten variieren je nach Hersteller, ebenso wie die Hubkraft und die Länge des Auslegers. Die Hubkraft eines LKW-Ladekrans wird üblicherweise in Metertonnen [mt] angegeben.

Ähnlich wie bei Teleskopmaschinen gibt es verschiedene Anbauteile für Krane, abhängig von ihrem Verwendungszweck. Beispiele für Anbauteile sind:

  • Personenkorb
  •  Greifer
  • Winde mit Hubseil und Hakenflasche
  • Lasthaken
  • Schwerlast-Hydro-Ladegeschirr (für Abschlepp- und Bergungsarbeiten).

Krane sind komplexe technische Geräte, die eine umsichtige und sachgerechte Bedienung erfordern. Das Führen eines solchen Krans sollte daher ausschließlich gut ausgebildeten Mitarbeitern übertragen werden, da diese für den sicheren Betrieb des Kran genauso entscheidend sind wie eine stabile Krankonstruktion.

Qualifikationen für Bedienpersonal

Angesichts der vielfältigen Rüstzustände und den spezifischen Merkmalen diverser Arbeitsumgebungen besteht die Möglichkeit, dass das Gefahrenpotenzial ansteigt. Vor diesem Hintergrund sind bestimmte Voraussetzungen an das Bedienpersonal zu stellen, welche in dem DGUV-Grundsatz 309-003 detailliert festgelegt sind.

Wer darf einen Kran bedienen?

Hier kommen Gesetze und Verordnungen zum Tragen, die für die Ausbildung von Bedienpersonal von Krane eine essenziele Rolle spielen.

Diese sind:

Obwohl Gesetze, Grundsätze und Verordnungen möglicherweise als mühsam empfunden werden, ist es wichtig zu bedenken, dass diese Instrumente dazu dienen, die Sicherheit von Bedienpersonal, Mitarbeitern und allen beteiligten Personen, sei es direkt oder indirekt, zu gewährleisten. Es ist unser vorrangiges Ziel, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter abends gesund und wohlbehalten zu ihren Familien zurückkehren. Zu diesem Zweck ist die strikte Einhaltung der bestehenden Gesetze, Vorschriften und Grundsätze von entscheidender Bedeutung. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Risikobewertung: Identifizieren Sie potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und bewerten Sie das damit verbundene Risiko für die Mitarbeiter.
  2. Schulungen und Sensibilisierung: Informieren und schulen Sie die Mitarbeiter über bestehende Risiken und vermitteln Sie ihnen, wie sie sich effektiv schützen können.
  3. Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Stellen Sie die notwendige PSA zur Verfügung und stellen Sie sicher, dass sie ordnungsgemäß verwendet wird.
  4. Erstellung eines Notfallplans: Entwickeln Sie einen klaren Notfallplan, den alle Mitarbeiter kennen, um im Ernstfall schnell und angemessen handeln zu können.
  5. Regelmäßige Inspektionen: Führen Sie regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass Sicherheitsrichtlinien eingehalten und potenzielle Gefahrenquellen behoben werden.
  6. Förderung der Kommunikation: Fördern Sie einen offenen Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften, um potenzielle Sicherheitsbedenken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  7. Strikte Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen: Halten Sie sich strikt an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Grundsätze, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

Es ist nicht nur wichtig, diese Maßnahmen schriftlich festzuhalten, sondern sie aktiv umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen, um eine sichere Arbeitsumgebung dauerhaft zu gewährleisten.

In dem DGUV- Grundsatz 308-009 werden an das Bedienpersonal, welches Krane bedienen möchte, folgende Voraussetzungen gestellt:

  • Mindestalter 18 Jahre (Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur unter fachlicher Aufsicht und zeitlich begrenzt Krane steuern).
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Körperliche und geistige Eignung