Brandschutzhelfer-Ausbildung – Sicherheit im Ernstfall

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 Brände verhindern. Menschen schützen. Richtig handeln.

Ein Brand kann sich innerhalb kürzester Zeit zu einer ernsten Gefahr für Menschen, Gebäude und Sachwerte entwickeln. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen gut vorbereitet sind und Beschäftigte wissen, wie sie im Brandfall richtig reagieren.

Brandschutzhelfer übernehmen dabei eine wichtige Aufgabe. Sie unterstützen den betrieblichen Brandschutz, helfen bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und stehen im Ernstfall als geschulte Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit einer praxisnahen Brandschutzhelfer-Ausbildung vermitteln wir die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um in einer Brandsituation schnell, besonnen und sicher zu handeln.

Was macht ein Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer unterstützen den Arbeitgeber bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes. Zu ihren Aufgaben können – abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten – insbesondere gehören:

  • Unterstützung bei der Brandverhütung
  • Erkennen möglicher Brandgefahren
  • Kenntnis und Beachtung der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Alarmierung und Räumung
  • Einweisung von Personen und Unterstützung bei der Evakuierung
  • Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten
  • Unterstützung bei der Umsetzung der betrieblichen Notfallorganisation

Dabei gilt immer: Menschenrettung hat Vorrang vor der Brandbekämpfung. Niemand soll sich durch einen Löschversuch selbst gefährden.

Praxisnah lernen – sicher handeln

Unsere Ausbildung verbindet die notwendigen theoretischen Grundlagen mit praktischen Übungen. Denn im Ernstfall kommt es nicht nur auf Wissen, sondern auch darauf an, dieses Wissen richtig anzuwenden.

In der Ausbildung werden unter anderem folgende Inhalte behandelt:

Grundlagen des Brandschutzes

  • Grundlagen der Brandentstehung
  • Brandklassen
  • typische Brandursachen
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • vorbeugender Brandschutz
  • betriebliche Brandschutzorganisation

Verhalten im Brandfall

  • richtiges Verhalten bei Brandausbruch
  • Alarmierung und Notruf
  • Warnung gefährdeter Personen
  • Evakuierung und Räumung
  • Verhalten bei Rauchentwicklung
  • Besonderheiten bei hilfsbedürftigen Personen

Feuerlöscheinrichtungen

  • verschiedene Arten von Feuerlöschern
  • Auswahl geeigneter Löschmittel
  • Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten
  • Grenzen der Brandbekämpfung
  • sichere Anwendung von Feuerlöscheinrichtungen

Praktische Löschübung

Ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist die praktische Übung am Feuerlöschgerät. Dabei können die Teilnehmer den richtigen Umgang mit einem Feuerlöscher unter realitätsnahen Bedingungen trainieren.

So entsteht Sicherheit für den Moment, in dem es darauf ankommt.

Wer benötigt Brandschutzhelfer?

Arbeitgeber sind verpflichtet, abhängig von der Art der Arbeitsstätte und den jeweiligen Gefährdungen, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen und entsprechend zu unterweisen.

Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, hängt unter anderem von Arbeitsstätte, Beschäftigtenzahl, Arbeitsbedingungen und Gefährdungsbeurteilung ab.

Als Grundlage für die Ausbildung dient insbesondere die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Bei der Auswahl und Anzahl der Brandschutzhelfer sind außerdem die betrieblichen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Regelmäßige Auffrischung

Brandschutz ist keine einmalige Angelegenheit. Kenntnisse und Fähigkeiten sollten regelmäßig aufgefrischt werden, damit Brandschutzhelfer auch langfristig sicher und handlungsfähig bleiben.

Die ASR A2.2 sieht grundsätzlich eine Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung in einem Abstand von drei bis fünf Jahren vor. Bei besonderen betrieblichen Gegebenheiten oder Veränderungen kann eine frühere Wiederholung erforderlich sein.

Rechtliche Grundlagen

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung orientiert sich insbesondere an den geltenden Anforderungen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Brandschutzes.

Wichtige Grundlagen sind unter anderem:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“

Die konkrete Umsetzung richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung.

Unser Ziel: Sicherheit durch Wissen und praktische Erfahrung

Im Brandfall bleibt häufig nur wenig Zeit. Wer vorbereitet ist, kann schneller und sicherer reagieren.

Unsere Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt deshalb praxisnahes Wissen, konkrete Handlungssicherheit und den richtigen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Dabei steht ein Grundsatz immer im Mittelpunkt:

Ruhe bewahren. Richtig handeln. Menschen schützen.

So leisten gut ausgebildete Brandschutzhelfer einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren Arbeitsplatz und zu einem wirksamen betrieblichen Brandschutz.