Erdbaumaschinen-Qualifikation und sichere Bedienung

Erdbaumaschinen wie Radlader und Hydraulikbagger werden auf Baustellen äußerst vielseitig eingesetzt. Je nach Aufgabe kommen unterschiedliche Anbaugeräte wie Schaufeln, Greifer oder Hydraulikmeißel zum Einsatz. Diese Vielfalt stellt hohe Anforderungen an das Bedienpersonal.

Baubetriebe sind verpflichtet, qualifizierte Maschinenführer einzusetzen, die mobile Arbeitsmittel sicher, effizient und bestimmungsgemäß bedienen können. Ein sachgemäßer Einsatz von Erdbaumaschinen setzt voraus, dass der Maschinenführer seine Aufgaben zuverlässig, umsichtig und sicher ausführt.

Typische Tätigkeiten von Maschinenführern

Zu den regelmäßigen Arbeiten zählen unter anderem:

  1. Aushub von Baugruben und Gräben
  2. Planier- und Profilierarbeiten
  3. Transport von Baustoffen
  4. Heben und Bewegen von Lasten
  5. Arbeiten mit unterschiedlichen Anbaugeräten, teilweise unter Einsatz von Maschinensteuerungen

Darüber hinaus gehören tägliche Kontrollen, die In- und Außerbetriebnahme sowie einfache Wartungsarbeiten (z. B. Abschmieren) zu den Aufgaben des Maschinenführers.

Qualifikation für Bedienpersonal

Angesichts der vielfältigen Rüstzustände sowie der unterschiedlichen Einsatzbedingungen kann das Gefahrenpotenzial erheblich variieren. Vor diesem Hintergrund werden an das Bedienpersonal bestimmte Voraussetzungen gestellt, die im DGUV-Grundsatz 301-005 detailliert beschrieben sind.

Wer darf eine Erdbaumaschine bedienen?

Hier greifen verschiedene Gesetze und Verordnungen, die eine wesentliche Rolle bei der Ausbildung und Qualifikation von Bedienpersonal spielen. Dazu gehören unter anderem:

Auch wenn Gesetze, Vorschriften und Grundsätze mitunter als aufwendig oder mühsam empfunden werden, verfolgen sie ein klares Ziel: den Schutz von Bedienpersonal, Mitarbeitenden und allen beteiligten Personen – direkt oder indirekt. Oberstes Ziel ist es, dass alle Beschäftigten ihre Arbeit sicher verrichten und abends gesund zu ihren Familien zurückkehren.

Die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist daher von zentraler Bedeutung. Zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitssicherheit werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  1. Risikobewertung: Ermittlung potenzieller Gefahren und Bewertung der Risiken für die Beschäftigten.
  2. Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Unterweisungen zu Risiken und Schutzmaßnahmen.
  3. Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Sicherstellung der Verfügbarkeit und korrekten Nutzung.
  4. Erstellung eines Notfallplans: Entwicklung und Kommunikation klarer Handlungsanweisungen für den Ernstfall.
  5. Regelmäßige Inspektionen: Überprüfung von Arbeitsmitteln und Sicherheitsmaßnahmen.
  6. Förderung der Kommunikation: Offener Austausch zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften.
  7. Strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Vermeidung rechtlicher Konsequenzen und Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfeldes.

Diese Maßnahmen sollten nicht nur dokumentiert, sondern aktiv umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.

Voraussetzungen gemäß DGUV-Grundsatz 301-005

Für Bedienpersonal, das Erdbaumaschinen eigenständig bedienen möchte, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
    (Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Erdbaumaschinen im Rahmen der Berufsausbildung nur unter fachlicher Aufsicht und zeitlich begrenzt bedienen.)
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Körperliche und geistige Eignung

Die körperliche Eignung sollte durch einen Betriebsmediziner festgestellt werden. Da Erdbaumaschinen häufig auf Baustellen und damit verbundenen unebenen Verkehrswegen eingesetzt werden, ist es sinnvoll, das Bedienpersonal arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen:

  • G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Diese Untersuchungen tragen maßgeblich zur Betriebssicherheit bei.