Gabelstapler, unverzichtbare Kraftpakete…
Gabelstapler, unverzichtbare Kraftpakete im industriellen Umfeld, haben sich als entscheidende Arbeitsinstrumente in Lagern, Transportunternehmen und anderen innerbetrieblichen Szenarien etabliert. Diese robusten Maschinen kommen vielseitig im Handwerk und in der Industrie zum Einsatz, insbesondere für das Einlagern und Transportieren von Waren.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen, die Flurförderzeuge nutzen, über qualifiziertes Bedienpersonal verfügen, das in der sicheren, wirtschaftlichen und zielgerichteten Handhabung dieser Maschinen geschult ist. Der Besitz eines herkömmlichen Kraftfahrzeug-Führerscheins berechtigt nicht automatisch zur Führung von Gabelstaplern. Die spezielle Aufgabe, Waren anzuheben, zu lagern und zu transportieren, unterscheidet sich erheblich von der Verantwortung, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Die Bauweise der Gabelstapler mit der Lenkachse im hinteren Bereich und der freien Position der Last auf den Gabelzinken vor dem Bedienpersonal stellt zusätzliche Herausforderungen dar. Die Möglichkeit, den Hubmast zu heben, zu senken und vor- sowie zurückzuneigen, kann eine potenzielle Gefährdung für das Bedienpersonal, Mitarbeiter und andere Beteiligte, sei es direkt oder indirekt, darstellen. Daher werden spezifische Anforderungen an das Bedienpersonal gestellt.
Um einen Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, ist neben dem allgemein bekannten “Staplerschein” auch eine Fahrerlaubnis gemäß §2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erforderlich. Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen Flurförderzeugen mit und ohne Fahrstand, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Welche Flurförderzeuge gibt es?
- Frontstapler: Auch als Gabelstapler (Gegengewichtstapler) bezeichnet, die am meisten verwendete Bauform in Lagern und Betriebsstätten
- Schubmaststapler: Besonders kompakte Bauweise, große Hubhöhe (bis ca. 10 m)
- Vierwege- Gabelstapler: Die Bauart ähnelt dem Schubmaststapler, allerdings können die Räder im Stand um 90 Grad gedreht werden.
- Querstapler: Können Lasten seitlich aufnehmen. Gut geeignet für lange Waren
- Kommissionierstapler: Die bedienende Person befindet sich auf einer Plattform zwischen Steuereinheit und der Ladung. So können bequem verschiedene Waren zusammengestellt werden. Einige Bauarten haben die Möglichkeit, die Plattform mit der bedienenden Person anzuheben, dass diese in hochgelegenen Regalen Ware entnehmen kann.
- Mitgängerflurförderzeuge: Meistens elektrisch- hydraulisch betriebene Hubwagen, die durch einen Elektromotor angetrieben werden, um Ware zu verfahren. Die bedienende Person läuft neben dem Gerät.
Wer darf ein Flurförderzeug bedienen?
Hier kommen Gesetze und Verordnungen zum Tragen, die für die Ausbildung von Bedienpersonal von Flurförderzeugen eine essenziele Rolle spielen.
Diese sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV- Vorschrift 1
- DGUV- Vorschrift 68
- DGUV- Grundsatz 308-001
Obwohl Gesetze, Grundsätze und Verordnungen möglicherweise als mühsam empfunden werden, ist es wichtig zu bedenken, dass diese Instrumente dazu dienen, die Sicherheit von Bedienpersonal, Mitarbeitern und allen beteiligten Personen, sei es direkt oder indirekt, zu gewährleisten. Es ist unser vorrangiges Ziel sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter abends gesund und wohlbehalten zu ihren Familien zurückkehren. Zu diesem Zweck ist die strikte Einhaltung der bestehenden Gesetze, Vorschriften und Grundsätze von entscheidender Bedeutung. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, empfehlen wir folgende Schritte:
- Risikobewertung: Identifizieren Sie potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und bewerten Sie das damit verbundene Risiko für die Mitarbeiter.
- Schulungen und Sensibilisierung: Informieren und schulen Sie die Mitarbeiter über bestehende Risiken und vermitteln Sie ihnen, wie sie sich effektiv schützen können.
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Stellen Sie die notwendige PSA zut Verfügung und stellen Sie sicher, dass sie ordnungsgemäß verwendet wird.
- Erstellung eines Notfallplans: Entwickeln Sie einen klaren Notfallplan, den alle Mitarbeiter kennen, um im Ernstfall schnell und angemessen handeln zu können.
- Regelmäßige Inspektionen: Führen Sie regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass Sicherheitsrichtlinien eingehalten und potenzielle Gefahrenquellen behoben werden.
- Förderung der Kommunikation: Fördern Sie einen offenen Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften, um potenzielle Sicherheitsbedenken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
- Strikte Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen: Halten Sie sich strikt an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Grundsätze, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Es ist nicht nur wichtig, diese Maßnahmen schriftlich festzuhalten, sondern sie aktiv umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen, um eine sichere Arbeitsumgebung dauerhaft zu gewährleisten.
In dem DGUV- Grundsatz 308-001 werden an das Bedienpersonal, welches Flurförderzeuge bedienen möchte, folgende Voraussetzungen gestellt:
- Mindestalter 18 Jahre (Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur unter fachlicher Aufsicht und zeitlich begrenzt Flurförderzeuge steuern).
- Gutes Seh- und Hörvermögen
- Körperliche und geistige Eignung
Qualifizierungsstufen für Flurförderzeuge
Die Qualifizierung gliedert sich in folgende drei Stufen:
- Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung
- Stufe 2: Zusatzqualifizierung (z.B. für Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler usw.).
- Stufe 3: Betriebliche Unterweisung