Teleskopmaschinen- Die Allrounder unter den mobilen Arbeitsmitteln
Teleskopmaschinen, auch bekannt als Teleskopstapler oder Telelader, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in unterschiedlichen Einsatzbereichen wie Bauindustrie, Landwirtschaft, Industrie, Hafenbetrieb sowie im kommunalen Bereich. Ihr breites Anwendungsspektrum ergibt sich aus der Fähigkeit, Lasten aufzunehmen, zu heben, zu verfahren und präzise zu positionieren.
Einsatzbereiche und Nutzen
Insbesondere in der Bauwirtschaft bewähren sich Teleskopmaschinen durch das sichere Bewegen schwerer Lasten sowie durch effizientes Arbeiten in der Höhe.
In der Landwirtschaft werden sie unter anderem zum Be- und Entladen von Materialien sowie zum Stapeln von Heu- und Strohballen eingesetzt.
Im Hafen- und Logistikbereich übernehmen sie zentrale Aufgaben beim Umschlag von Containern und anderen Gütern.
Ein wesentliches Merkmal von Teleskopmaschinen ist die Möglichkeit, Lastaufnahmemittel über Schnellwechselsysteme auszutauschen. Dadurch lassen sich die Maschinen flexibel an unterschiedliche Anforderungen anpassen. Diese Vielseitigkeit trägt maßgeblich zur Optimierung von Arbeitsabläufen und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit bei.
Teleskopmaschinen haben sich somit als unverzichtbare Arbeitsmittel etabliert, deren Anpassungsfähigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung in vielen Branchen leistet.
Je nach Ausstattung und Anbaugerät sind folgende Einsatzarten möglich:
- Teleskopmaschine (Grundmaschine)
Betrieb ohne Lastaufnahmemittel - Teleskopstapler
Mit Gabelzinken zum Transport und Stapeln von Paletten - Teleskoplader
Mit Ladeschaufel, z. B. zum Verladen von Erde, Bauschutt oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Hubarbeitsbühne
Mit Arbeitskorb für sicheres Arbeiten in der Höhe
→ PSA gegen Absturz (PSAgA) ist zwingend erforderlich! - Mobilkran
Mit Anbauwinde oder Gittermastausleger
Qualifikation des Bedienpersonals
Durch die verschiedenen Rüstzustände, Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsumgebungen kann sich das Gefährdungspotenzial erheblich erhöhen. Aus diesem Grund stellt der DGUV-Grundsatz 308-009 klare Anforderungen an die Qualifikation des Bedienpersonals.
Dort heißt es unter anderem:
„Ein sicheres Betreiben von Teleskopstaplern erfordert neben dem Fachwissen und fachspezifischen Können auch die Fähigkeit, mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.“
Rechtliche Grundlagen – Wer darf eine Teleskopmaschine bedienen?
Die Ausbildung und der Einsatz von Bedienpersonal für Teleskopmaschinen sind durch folgende Gesetze, Vorschriften und Grundsätze geregelt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 68
- DGUV Grundsatz 308-009
Diese Regelwerke dienen dem Schutz des Bedienpersonals, der Mitarbeiter sowie unbeteiligter Dritter. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit aller Beteiligten sicherzustellen.
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
Obwohl Gesetze, Grundsätze und Verordnungen möglicherweise als mühsam empfunden werden, ist es wichtig zu bedenken, dass diese Instrumente dazu dienen, die Sicherheit von Bedienpersonal, Mitarbeitern und allen beteiligten Personen, sei es direkt oder indirekt, zu gewährleisten. Es ist unser vorrangiges Ziel, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter abends gesund und wohlbehalten zu ihren Familien zurückkehren. Zu diesem Zweck ist die strikte Einhaltung der bestehenden Gesetze, Vorschriften und Grundsätze von entscheidender Bedeutung.
Zur nachhaltigen Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz sind folgende Maßnahmen empfehlenswert:
- Risikobewertung
Erkennen und Bewerten möglicher Gefährdungen - Schulungen und Sensibilisierung
Regelmäßige Unterweisungen zu Risiken und Schutzmaßnahmen - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bereitstellung und konsequente Nutzung - Notfallplanung
Klare Abläufe für den Ernstfall festlegen - Regelmäßige Inspektionen
Überprüfung von Maschinen, Anbaugeräten und Arbeitsabläufen - Förderung der Kommunikation
Offener Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften - Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Konsequente Umsetzung aller relevanten Regelwerke
Diese Maßnahmen müssen nicht nur dokumentiert, sondern aktiv umgesetzt und regelmäßig überprüft werden, um eine dauerhaft sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Voraussetzungen für Bedienpersonal (DGUV Grundsatz 308-009)
Personen, die Teleskopmaschinen bedienen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 18 Jahre
(Jugendliche unter 18 Jahren nur im Rahmen der Berufsausbildung, unter fachlicher Aufsicht und zeitlich begrenzt) - Gutes Seh- und Hörvermögen
- Körperliche und geistige Eignung
Die körperliche Eignung sollte durch einen Betriebsmediziner festgestellt werden. Da Teleskopmaschinen auch als Hubarbeitsbühne eingesetzt werden können, ist es sinnvoll, das Bedienpersonal arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen:
Diese Untersuchung tragen maßgeblich zur Betriebssicherheit bei.
Qualifizierungsstufen für Teleskopmaschinen
Die Qualifizierung des Bedienpersonals gliedert sich in mehrere Stufen:
- Stufe 1 – Grundqualifizierung
für Teleskopmaschinen
(starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) - Stufe 2a – Zusatzqualifizierung
für Teleskopmaschinen
(drehbarer Oberwagen) - Stufe 2b – Zusatzqualifizierung Hubarbeitsbühne
Einsatz mit Arbeitskorb - Stufe 3 – Betriebliche / baustellenbezogene Unterweisung
Einweisung in konkrete Einsatzbedingungen und Gefährdungen