
Der Allrounder unter den mobilen Arbeitsmitteln…

Teleskopmaschinen, auch als Teleskopstapler oder Telelandler bekannt, erfreuen sich in zunehmendem Maße großer Beliebtheit in verschiedenen Sektoren, darunter Häfen, Landwirtschaft, Industrie und kommunale Bereiche. Ihr breites Anwendungsspektrum resultiert aus ihrer Fähigkeit, Lasten zu heben, zu verlängern und präzise zu platzieren, was sie zuäußerst vielseitigen Arbeitsgeräten macht.
Insbesondere in der Bauindustrie bewähren sich Teleskopmaschinen durch ihre Fähigkeit, schwere Lasten auf Baustellen zu bewegen und Arbeiten in der Höhe effizient zu gestalten. In der Landwirtschaft kommen sie für das Be- und Entladen von Materialien sowie das Stapeln von Heu- oder Strohballen zum Einsatz. Ebenso spielen sie eine entscheidende Rolle im Hafenbetrieb, wo sie beim Be- und Entladen von Containern und anderen Frachten eine zentrale Funktion übernehmen.
Ein herausragendes Merkmal dieser Maschinen ist die Möglichkeit, Lastaufnahmemittel durch Schnellwechselsysteme zu tauschen. Dieser Aspekt erhöht die Flexibilität erheblich, da die Maschinen je nach Rüstzustand und Anforderungen schnell und effizient an verschiedene Aufgaben angepasst werden können. Diese Fähigkeit zur Anpassung trägt wesentlich zur Optimierung von Arbeitsabläufen und zur Steigerung der Gesamteffizienz bei.
Insgesamt haben Teleskopmaschinen sich als unverzichtbare Werkzeuge in diversen Sektoren etabliert, in denen ihre Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit einen signifikanten Beitrag zur Effizienzsteigerung leisten.
Folgende Arbeitsabläufe sind möglich:
- Teleskopmaschine: Die Grundmaschine ohne Anbaugerät (Lastaufnahmemittel)
- Teleskopstapler: Mit Gabelzinken, zum Verfahren von Paletten
- Teleskoplader: Mit Ladeschaufel, z.B. für Verladen von Erde, Bauschutt oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen
- Hubarbeitsbühne: Mit Arbeitskorb, um ein sicheres Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten. Hier muss PSAgA getragen werden!
- Mobilkran: Mit Anbauwinde, Gittermastausleger
Qualifikationen für Bedienpersonal
Angesichts der vielfältigen Rüstzustände und den spezifischen Merkmalen diverser Arbeitsumgebungen besteht die Möglichkeit, dass das Gefahrenpotenzial ansteigt. Vor diesem Hintergrund sind bestimmte Voraussetzungen an das Bedienpersonal zu stellen, welche in dem DGUV-Grundsatz 308-009 detailliert festgelegt sind.
Dort steht unter anderem:
“Ein sicheres Betreiben von Teleskopstaplern erfordert daher neben dem Fachwissen und fachspezifischen Können auch die Fähigkeit, mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.”
Wer darf eine Teleskopmaschine bedienen?
Hier kommen Gesetze und Verordnungen zum Tragen, die für die Ausbildung von Bedienpersonal von Teleskopmaschinen eine essenziele Rolle spielen.
Diese sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV- Vorschrift 1
- DGUV- Vorschrift 68
- DGUV- Grundsatz 308-009
Obwohl Gesetze, Grundsätze und Verordnungen möglicherweise als mühsam empfunden werden, ist es wichtig zu bedenken, dass diese Instrumente dazu dienen, die Sicherheit von Bedienpersonal, Mitarbeitern und allen beteiligten Personen, sei es direkt oder indirekt, zu gewährleisten. Es ist unser vorrangiges Ziel, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter abends gesund und wohlbehalten zu ihren Familien zurückkehren. Zu diesem Zweck ist die strikte Einhaltung der bestehenden Gesetze, Vorschriften und Grundsätze von entscheidender Bedeutung. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, empfehlen wir folgende Schritte:
- Risikobewertung: Identifizieren Sie potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und bewerten Sie das damit verbundene Risiko für die Mitarbeiter.
- Schulungen und Sensibilisierung: Informieren und schulen Sie die Mitarbeiter über bestehende Risiken und vermitteln Sie ihnen, wie sie sich effektiv schützen können.
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Stellen Sie die notwendige PSA zur Verfügung und stellen Sie sicher, dass sie ordnungsgemäß verwendet wird.
- Erstellung eines Notfallplans: Entwickeln Sie einen klaren Notfallplan, den alle Mitarbeiter kennen, um im Ernstfall schnell und angemessen handeln zu können.
- Regelmäßige Inspektionen: Führen Sie regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass Sicherheitsrichtlinien eingehalten und potenzielle Gefahrenquellen behoben werden.
- Förderung der Kommunikation: Fördern Sie einen offenen Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften, um potenzielle Sicherheitsbedenken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
- Strikte Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen: Halten Sie sich strikt an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Grundsätze, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Es ist nicht nur wichtig, diese Maßnahmen schriftlich festzuhalten, sondern sie aktiv umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen, um eine sichere Arbeitsumgebung dauerhaft zu gewährleisten.
In dem DGUV- Grundsatz 308-009 werden an das Bedienpersonal, welches Teleskopmaschinen bedienen möchte, folgende Voraussetzungen gestellt:
- Mindestalter 18 Jahre (Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur unter fachlicher Aufsicht und zeitlich begrenzt Teleskopmaschinen steuern).
- Gutes Seh- und Hörvermögen
- Körperliche und geistige Eignung
Qualifizierungsstufen für Teleskopmaschinen
Die Qualifizierung gliedert sich in folgende drei Stufen:
- Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopmaschinen im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1:2020-07 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
- Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopmaschinen im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 (drehbarer Oberwagen)
- Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
- Stufe 3: Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung